Buchführung und
Aufzeichnungen

Lohnbuchführung und
Lohnsteuervoranmeldungen

Schreib- und
Rechenarbeiten

Datenzusammenstellung
nach Vorgaben

Übermittlung von
Steueranmeldungen

Preisliste

für das Durchführen mechanischer Arbeitsgänge i.S.d. §6 Nr. 3 StBerG:

Die pauschalen Gebühren für die Erfassung richten sich nach den netto Umsatzerlösen des Mandants:

netto Umsatzerlöse (BMG) in EUR mtl. Pauschale Gebühr netto
0 – 25.000 63,50 Euro
25.001 – 50.000 95,00 Euro
50.001 – 75.000 126,50 Euro
75.001 – 100.000 158,00 Euro
100.001 – 150.000 190,00 Euro
150.001 – 250.000 253,00 Euro
250.001 – 500.000 411,50 Euro
500.001 – 1.000.000 601,00 Euro
1.000.000 – 822,50 Euro
Lohn 20,50 Euro
Baulohn 24,00 Euro


Für die Aufnahme neuer Mandate wird eine einmalige Gebühr (je Mandat) in Höhe von netto 37,77 EUR (brutto 44,95 EUR) berechnet.

Für über das übliche Maß der Bearbeitung hinausgehende Tätigkeiten sowie Sortierarbeiten wird ein Kostensatz von
38,50 EUR / Stunde netto berechnet.

Sämtliche Preisangaben verstehen sich zzgl. der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer.