Buchführung und
Aufzeichnungen

Lohnbuchführung und
Lohnsteuervoranmeldungen

Schreib- und
Rechenarbeiten

Datenzusammenstellung
nach Vorgaben

Übermittlung von
Steueranmeldungen

Preisliste

für das Durchführen mechanischer Arbeitsgänge i.S.d. §6 Nr. 3 StBerG:

Die pauschalen Gebühren für die Erfassung richten sich nach den netto Umsatzerlösen des Mandants:

netto Umsatzerlöse (BMG) in EUR mtl. Pauschale Gebühr netto
0 – 12.500 Euro 50,00 Euro
25.001 – 25.000 85,00 Euro
25.001 – 50.000 115,00 Euro
50.001 – 75.000 139,00 Euro
75.001 – 100.000 173,50 Euro
100.001 – 150.000 209,00 Euro
150.001 – 250.000 278,50 Euro
250.001 – 375.000 345,00 Euro
375.001 – 500.000 452,50 Euro
500.001 – 750.000 661,00 Euro
750.000 – 1.000.000 773,00 Euro
1.000.000 – 890,50 Euro
Lohn 20,50 Euro
Baulohn 24,00 Euro


Bei Umsätzen über 1.000.000,00 € netto kann die monatliche Pauschale von der obigen Preistabelle abweichen.

Für die Einrichtung der Stammdaten wird eine einmalige Gebühr (je Mandat) in Höhe von netto 50,38 EUR 
(brutto 59,95 EUR) berechnet.

Für über das übliche Maß hinausgehende Tätigkeiten sowie Sortierarbeiten wird ein Kostensatz von
netto 85,00 EUR / Stunde fällig. 

Sämtliche Preisangaben verstehen sich zzgl. der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer.