Buchführung und
Aufzeichnungen

Lohnbuchführung und
Lohnsteuervoranmeldungen

Schreib- und
Rechenarbeiten

Datenzusammenstellung
nach Vorgaben

Übermittlung von
Steueranmeldungen

Buchführung und Aufzeichnungen

  • Durchführung mechanischer Arbeitsgänge bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind (§ 6 Nr. 3 StBerG).

Dazu gehören:

  • Schreib- und Rechenarbeiten
  • mechanische Arbeitsgänge
    • Datenerfassung nach Belegen, die durch den Auftraggeber oder von einer anderen dazu  befugten Person kontiert wurden
    • Datenerfassung nach verbindlichen Buchungsanweisungen des Auftraggebers oder einer anderen zur Erteilung von Buchungsanweisungen befugten Person
  • Datenzusammenstellung nach vorgegebenen Programmen
  • Übermittlung von Steueranmeldungen

Leistungen nach § 6 Nr. 4 StBerG

Dazu gehören:

  • das Buchen laufender Geschäftsvorfälle (Kontieren von Belegen, Erteilung von Buchungsanweisungen)
  • die laufende Lohnabrechnung
  • das Fertigen der Lohnsteueranmeldungen